Ein Jahr Haft

Ski-Trainer wegen Missbrauchs verurteilt

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Angeklagter soll Minderjährigem mehrfach in den Schritt gegriffen haben.

Ein steirischer Ski-Trainer hat sich am Dienstag im Landesgericht Leoben wegen sexueller Übergriffe an einem minderjährigen Schüler der Ski-Akademie Schladming verantworten müssen. Der Mann soll den Burschen bei einer längeren Fahrt zu einem Arzt mehrmals im Schritt berührt haben. Außerdem wurden bei Gericht Textnachrichten und Fotos, die er mit Schülern austauschte, thematisiert.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten - teils versuchte - geschlechtliche Handlungen an zumindest einem Schüler vor. Konkret ging es um eine Fahrt zu einem Mediziner in Hallein in Salzburg im vergangenen November. "Er hat dem Opfer an die Geschlechtsteile gegriffen - beziehungsweise es versucht", erklärte die Staatsanwältin. Dabei handle es sich um den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.
 

Ein Jahr Haft

Der Ski-Trainer im Landesgericht Leoben ist am Dienstag wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Acht Monate wurden ihm bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit und die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
 
Richter Richard Gollner erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass das minderjährige Opfer glaubwürdig war: "Die Angaben in der Hauptverhandlung haben sich bis ins Detail" mit jenen früherer Vernehmungen gedeckt. Bestätigt hätten sich die Vorwürfe durch die einschlägigen WhatsApp-Nachrichten an einen anderen Schüler. "Da verlassen sie den Boden als vertrauensvoller Trainer und stecken knöcheltief in allein sexuell konnotierter Sprache", sagte Gollner.
 
Erschwerend kam hinzu, dass die Jugendlichen in einem Internat und da vor allem unter Leistungsdruck im Spitzensport in einem besonders schwierigen Umfeld sind: "Dass Personen in diesem Bereich solche Korrespondenzen führen und sogar Hand anlegen, ist ein Vertrauensmissbrauch in Reinkultur", meinte der Richter. Die Berührungen seien nicht zufällig oder ungewollt, sondern gezielt geschehen.
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