Burgenländer insolvent?

Bundesliga-Reaktion: Das droht dem SV Mattersburg

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Die Bundesliga wird von einem Bank-Skandal des SV Mattersburg überschattet. Was passiert im Falle einer Insolvenz der Burgenländer?

Die Fußball-Bundesliga hat nach den jüngsten Entwicklungen um den Meisterschaftszehnten SV Mattersburg für (den heutigen) Mittwochabend eine Sitzung des Senates 5 angesetzt. "Im Zuge dessen wird der Senat den Klub zur Stellungnahme auffordern, um Klarheit über finanzielle Auswirkungen auf den SV Mattersburg zu erhalten", teilte die Bundesliga am Mittwochnachmittag in einer Aussendung mit.
 
Im Falle eines Konkurses müssen die Burgenländer aus der Bundesliga absteigen. Wird ein Sanierungsverfahren eingeleitet, kann Mattersburg weiterhin im Oberhaus mitspielen. Denn wegen der Corona-Krise wurden die Lizenzregeln entschärft, ein Sanierungsverfahren bedeutet nicht mehr den Abstieg.
 
Im Zuge des Bilanzskandals um die Mattersburger Commerzialbank hat Martin Pucher, Vorstand der Bank und Präsident des SV Mattersburg, bereits seinen Rückzug beim Fußball-Bundesligisten angekündigt. Die Commerzialbank fungierte zudem bisher als wesentlicher Sponsor des Vereins.

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Diese Bestimmungen bedingt durch COVID-19 drohen dem SV Mattersburg nun:

  • Es wurde insbesondere beschlossen, dass die Erstellung und Prüfung der finanziellen Kriterien für das Lizenz- und Zulassungsverfahren 2020/21 ausgesetzt wird.
  • Im Falle der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens kann ein Klub auch in der darauffolgenden Saison in seiner aktuellen Spielklasse verbleiben und muss nicht automatisch absteigen. Bisher wurde in diesem Fall ein Klub am Saisonende unabhängig von der Punktezahl an das Tabellenende gereiht und musste absteigen.

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Aus Gründen der sportlichen Fairness treten stattdessen folgende Sanktionen und wirtschaftliche Auflagen im Falle eines Sanierungsverfahrens in Kraft:

  • 6 Punkte Abzug in der folgenden Saison.
  • Keine entgeltlichen Transfers für die Kampfmannschaft in den zwei folgenden Transferfenstern – ablösefreie Spieler können verpflichtet werden.
  • Obergrenze für Personalkosten in den folgenden zwei Saisonen. Diese wird gemäß den jeweiligen sportlichen Personalkosten der Saison 2019/20 festgelegt.
  • Auflage einer Beschränkung der Ausgaben für Spielervermittler/Scouting in der auf die Eröffnung des Sanierungsverfahrens folgenden Spielzeit, wobei als Obergrenze die Aufwendungen der Saison 2019/20 herangezogen werden.
  • Keine Teilnahme an einem UEFA-Bewerb in der folgenden Saison.
  • Kein Aufstieg von der HPYBET 2. Liga in die Tipico Bundesliga in der aktuellen Saison.
  • Jeder Verstoß gegen eine dieser Auflagen kann mit einem weiteren Abzug von jeweils bis zu 3 Punkten in der laufenden Saison sanktioniert werden.
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